← Zurück zum Blog

Jeder Betrieb in Deutschland, der elektrische Arbeitsmittel einsetzt, kennt sie – die DGUV Vorschrift 3. Doch viele Unternehmen wissen nicht genau, was dahinter steckt: Welche Geräte müssen geprüft werden? In welchen Abständen? Und was droht, wenn die Prüfung ausbleibt?

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Grundlagen der Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 – verständlich, praxisnah und ohne Behördendeutsch.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 – offiziell „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" – ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie verpflichtet Unternehmen dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.

Das Ziel: Unfälle durch defekte oder veraltete Elektrogeräte verhindern. In Deutschland verunglücken jährlich tausende Menschen bei der Arbeit durch Stromschläge oder Brände, die auf fehlerhafte Elektrotechnik zurückzuführen sind – viele davon wären durch regelmäßige Prüfungen vermeidbar gewesen.

Wichtig: Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Betriebe – vom Handwerksbetrieb über Produktionsunternehmen bis hin zum Büro. Sobald elektrische Geräte im Einsatz sind, greift die Vorschrift.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Unter die Prüfpflicht fallen alle elektrischen Betriebsmittel, die im Unternehmen genutzt werden – ob ortsfest oder ortsveränderlich. Beispiele:

Kurz gesagt: Alles, was mit Strom betrieben wird und im Betrieb eingesetzt wird, gehört dazu.

Wie oft muss geprüft werden?

Die Prüffristen richten sich nach dem Einsatzbereich und der Geräteart. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über typische Richtwerte:

Geräteart Typische Prüffrist
Ortsveränderliche Elektrogeräte (raue Umgebung)Alle 3 Monate
Ortsveränderliche Elektrogeräte (Büro, normaler Betrieb)Alle 12 Monate
Stationäre Anlagen (z.B. Maschinen)Alle 4 Jahre
Verlängerungskabel auf BaustellenAlle 3 Monate
Elektrowerkzeuge auf BaustellenAlle 3 Monate

Die genauen Fristen legt der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest. In der Praxis orientieren sich die meisten Betriebe an den Richtwerten der DGUV Regel 103-013.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Betriebsmittelprüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder – unter Aufsicht – einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden. Für ortsfeste Anlagen ist immer eine Elektrofachkraft erforderlich.

Der Begriff „Elektrofachkraft" ist gesetzlich definiert: Es handelt sich um Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, Gefahren durch Strom zu erkennen und zu vermeiden. Eine kurze Schulung reicht nicht aus.

Was passiert bei fehlender Prüfung?

Wer die Prüfpflicht ignoriert, riskiert erhebliche Konsequenzen:

Praxistipp: Führen Sie ein lückenloses Prüfprotokoll. Alle geprüften Geräte müssen mit Datum, Ergebnis und Prüfer dokumentiert werden – und zwar so, dass die Unterlagen bei einer Betriebsprüfung sofort vorgelegt werden können.

Was prüft CIX-Service?

Als zertifizierter Dienstleister übernimmt CIX-Service die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Industrie- und Gewerbebetriebe. Unsere geprüften Fachkräfte prüfen alle elektrischen Arbeitsmittel systematisch, protokollieren die Ergebnisse digital und kennzeichnen jeden geprüften Gegenstand mit einem Prüfaufkleber.

So haben Sie jederzeit Nachweissicherheit – ohne internen Aufwand, ohne Lücken in der Dokumentation.

Betriebsmittelprüfung für Ihr Unternehmen?

Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel normgerecht und erstellen alle Nachweise. Schnell, zuverlässig und vollständig dokumentiert.

Kostenlos anfragen →