Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie erzeugen betriebsbedingt feinste Wassertröpfchen und geben sie an die Umgebungsluft ab. Enthält das Nutzwasser Legionellen, werden sie mit diesem Aerosol verteilt – und lassen sich über hunderte Meter nachweisen. Mehrere größere Ausbrüche in Deutschland gingen auf solche Anlagen zurück.
Deshalb gibt es seit 2017 die 42. BImSchV, die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Sie macht aus einer Frage der guten Betriebsführung eine Reihe konkreter, überprüfbarer Pflichten. Wer eine solche Anlage betreibt, ist davon betroffen – unabhängig von der Betriebsgröße.
Anzeigepflicht: der erste Schritt, der oft fehlt
Eine Anlage, die unter die Verordnung fällt, muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das gilt auch für Anlagen, die schon seit Jahren laufen. In der Praxis ist das der Punkt, an dem Betriebe am häufigsten eine Lücke haben: Die Anlage steht auf dem Dach, läuft seit der Erweiterung von damals, und niemand hat sie je gemeldet.
Betriebsinterne Überprüfung alle 14 Tage
Die Verordnung verlangt mindestens zweiwöchentliche betriebsinterne Überprüfungen des Nutzwassers. Geprüft werden chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen, mit denen sich der hygienische Zustand beurteilen lässt – was genau, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Anlage.
Das ist keine Laborleistung, sondern eine betriebliche Routine. Entscheidend ist, dass sie tatsächlich alle vierzehn Tage stattfindet und dass jemand im Betrieb verbindlich dafür zuständig ist. Genau daran scheitert es häufiger als an der Technik.
Laboruntersuchungen alle drei Monate
Zusätzlich muss das Nutzwasser mindestens alle drei Monate im Labor untersucht werden – auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen. Beides sind getrennte Untersuchungen mit getrennten Bewertungsmaßstäben.
Wurde über zwei Jahre hinweg bei keiner Untersuchung der erste Prüfwert überschritten, darf auf einen halbjährlichen Abstand reduziert werden. Eine der Untersuchungen muss dann zwischen dem 1. Juni und dem 31. August liegen – also in der Zeit, in der die Anlage am stärksten belastet ist.
Die Werte, auf die es ankommt
Anlage 1 der Verordnung legt für Verdunstungskühlanlagen drei Stufen fest, jeweils in koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter:
- Prüfwert 1 – 100 KBE/100 ml: Ursache suchen, häufiger untersuchen, Maßnahmen prüfen.
- Prüfwert 2 – 1.000 KBE/100 ml: zusätzlich technische Sofortmaßnahmen.
- Maßnahmenwert – 10.000 KBE/100 ml: unverzüglich handeln und die Behörde informieren.
Für Kühltürme gelten abweichende Werte; dort liegt der Maßnahmenwert höher. Welche Stufe für Ihre Anlage gilt, hängt von der Einordnung ab – das ist einer der Punkte, an denen sich ein Blick in den Verordnungstext oder eine Rückfrage bei der Behörde lohnt, statt eine Tabelle aus dem Internet zu übernehmen.
Wichtig bei der Probenahme: Die Probe muss repräsentativ sein und an der dafür festgelegten Stelle gezogen werden. Eine Probe aus dem falschen Teil des Kreislaufs liefert einen Wert, der nichts über die Anlage aussagt – und ist im Zweifel wertlos, obwohl sie Geld gekostet hat.
Das Betriebstagebuch
Alle Prüfungen, Untersuchungsergebnisse, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie Zugaben von Bioziden gehören in ein Betriebstagebuch. Es ist bei einer Kontrolle das erste, wonach gefragt wird – und der Ort, an dem sich eine lückenhafte Betreuung sofort zeigt.
Ein Tagebuch, in dem vier Monate fehlen, ist schlimmer als eines, das eine Überschreitung dokumentiert und die ergriffene Maßnahme gleich daneben. Das erste wirkt wie Nachlässigkeit, das zweite wie ein funktionierender Betrieb.
Reinigung ist Teil der Lösung, nicht die ganze
Biofilm an den Innenwänden, Ablagerungen im Becken und zugesetzte Tropfenabscheider sind die Umgebung, in der sich Legionellen vermehren. Eine gründliche mechanische Reinigung entzieht ihnen genau diese Umgebung – und ist damit wirksamer als jede Erhöhung der Biozid-Dosierung, die nur die freischwimmenden Keime erreicht.
Sinnvoll ist die Kombination: regelmäßige Reinigung der Anlage, eine funktionierende Wasseraufbereitung, saubere Tropfenabscheider und die dokumentierte Routine aus der Verordnung. Fällt eines davon weg, hilft der Rest nur begrenzt.
CIX-Service reinigt Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen im Rahmen des Industrieservice und dokumentiert jeden Einsatz so, dass er direkt ins Betriebstagebuch übernommen werden kann.
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