← Zurück zum Blog Blank verzinkte Lüftungskanäle unter einer Hallendecke

Eine raumlufttechnische Anlage verteilt das, was in ihr steckt – in jeden Raum, an den sie angeschlossen ist, acht Stunden am Tag. Ist sie sauber, merkt das niemand. Ist sie es nicht, zeigt sich das zuerst an unspezifischen Beschwerden: müde Augen, trockene Schleimhäute, Kopfschmerzen gegen Nachmittag, ein Geruch, über den sich Einzelne beklagen.

Die Richtlinienreihe VDI 6022 legt fest, wie sich das verhindern lässt. Sie ist keine Verordnung, wird aber als anerkannte Regel der Technik behandelt – und genau so bei Haftungsfragen herangezogen.

Die Intervalle

Für die wiederkehrende Hygieneinspektion gelten zwei Abstände:

Dazu kommt die Erstinspektion: Eine neu errichtete Anlage wird nach Fertigstellung, aber vor der Inbetriebnahme geprüft. Das gilt auch nach wesentlichen Änderungen – wer eine Anlage erweitert oder umbaut, startet nicht einfach weiter.

Befeuchtung ist der Taktgeber: Wasser in der Anlage bedeutet eine Umgebung, in der sich Mikroorganismen vermehren können. Deshalb der kürzere Abstand. Wer nicht sicher ist, ob die eigene Anlage befeuchtet, findet es im Anlagenschema oder an der Luftaufbereitung – im Zweifel gilt der kürzere Abstand.

Was bei der Inspektion geprüft wird

Die Hygieneinspektion ist eine Begehung der kompletten Anlage mit Blick auf alles, was Keime, Staub und Feuchtigkeit begünstigt. Typisch sind:

Am Ende steht ein Bericht mit Befunden und Fristen. Er ist das Dokument, das bei einer Beschwerde über die Raumluft oder bei einer Begehung vorgelegt wird.

Inspektion ersetzt keine Reinigung

Das ist der Punkt, an dem es in der Praxis auseinandergeht. Die Inspektion stellt fest, wie es um die Anlage steht. Sie macht sie nicht sauber. Ergibt der Bericht Ablagerungen im Kanal oder einen verschmutzten Wärmetauscher, folgt daraus eine Reinigung – und erst die stellt den Sollzustand wieder her.

Gereinigt wird mit rotierenden Bürstensystemen und Unterdruckabsaugung im Kanal, von Hand an Komponenten, mit Dampf oder Trockeneis an empfindlichen Bauteilen. Entscheidend ist, dass der gelöste Staub abgesaugt und nicht in die Räume verteilt wird – eine Lüftungsreinigung ohne Unterdruckhaltung verschlimmert den Zustand.

Wer prüfen und arbeiten darf

Die VDI 6022 unterscheidet bei den Qualifikationen zwei Stufen. Für die Hygieneinspektion und für Arbeiten, die unmittelbar in die Luftqualität eingreifen, ist die umfassendere Schulung erforderlich; für einfachere Tätigkeiten im Umfeld der Anlage genügt die Grundschulung.

Praktisch heißt das: Nicht jeder, der eine Revisionsklappe öffnen kann, darf eine Hygieneinspektion durchführen und einen Bericht unterschreiben. Wer einen Dienstleister beauftragt, sollte sich die entsprechende Qualifikation einmal zeigen lassen – spätestens im Schadenfall wird danach gefragt.

Was zwischen den Terminen zählt

Zwischen zwei Inspektionen entscheidet die laufende Pflege: Filterwechsel nach Standzeit und nicht nach Gefühl, freie Kondensatabläufe, dichte Filterrahmen und eine Ansaugung, vor der nichts gelagert wird. Diese Routine kostet wenig und verhindert den größten Teil der Befunde, die sonst im Bericht stehen.

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