← Zurück zum Blog Reinigungskraft wischt nach Betriebsschluss den Boden eines Gastraums

„Wie oft muss eigentlich gereinigt werden?" ist die Frage, an der die meisten Reinigungsverträge hängen. Wird zu knapp kalkuliert, ist die Unzufriedenheit nach drei Monaten programmiert. Wird zu großzügig kalkuliert, zahlt der Betrieb für Leistung, die niemand braucht.

Die belastbare Antwort ergibt sich nicht aus einem Pauschalwert, sondern aus der Nutzung der Fläche. Dieser Beitrag zeigt, wie sich die Frequenz sauber herleiten lässt.

Erst die Begriffe trennen

Wer diese drei Leistungen in einen Preis wirft, bekommt am Ende Streit über den Leistungsumfang. Sie gehören getrennt kalkuliert und getrennt beauftragt.

Frequenzen nach Flächentyp

Sanitärräume

Der einzige Bereich, bei dem sich über die Frequenz kaum diskutieren lässt: bei täglicher Nutzung gehört die Reinigung inklusive Desinfektion der Kontaktflächen und Auffüllen der Verbrauchsmaterialien in den Tagesrhythmus. Bei starkem Publikumsverkehr oder Schichtbetrieb auch mehrmals täglich. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt vom Arbeitgeber ausdrücklich, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.

Büro- und Verwaltungsflächen

Papierkörbe und Kontaktflächen täglich bis dreimal wöchentlich, Bodenreinigung je nach Belag und Frequenz zwei- bis dreimal wöchentlich, Staubwischen auf Flächen bis Griffhöhe wöchentlich. Fensterbänke, Heizkörper und Oberflächen über Griffhöhe monatlich bis quartalsweise.

Verkehrsflächen, Eingang, Treppenhaus

Die höchste Belastung im Gebäude – und der erste Eindruck für jeden Besucher. Eingangsbereiche und Sauberlaufzonen brauchen tägliche Aufmerksamkeit, besonders im Winterhalbjahr mit Streusalz und Nässe. Treppenhäuser je nach Frequentierung zwei- bis fünfmal wöchentlich.

Produktions- und Lagerflächen

Hier entscheidet die Art der Verschmutzung, nicht der Kalender. Ölige oder späneführende Bereiche brauchen kurze Intervalle, weil aus jedem Fleck ein Rutschrisiko wird. Reine Lagerflächen kommen mit wöchentlicher oder vierzehntägiger maschineller Bodenreinigung aus. Fluchtwege und Bereiche vor Not-Aus-Einrichtungen dürfen nie zugestellt oder verschmutzt sein – das ist keine Optik-, sondern eine Sicherheitsfrage.

Sozial- und Pausenräume

Täglich, sobald sie genutzt werden. Küchenzeilen, Kühlschränke und Mikrowellen zusätzlich in einem festen, dokumentierten Turnus.

Häufigster Kalkulationsfehler: Die Frequenz wird über alle Flächen gleich angesetzt. Sinnvoll ist das Gegenteil – Sanitär und Eingang hoch takten, selten genutzte Nebenräume herunterfahren. Unterm Strich bleibt der Preis gleich, das Ergebnis wird spürbar besser.

Was in ein gutes Leistungsverzeichnis gehört

Ein Vertrag ohne Leistungsverzeichnis ist im Streitfall wertlos: Ohne festgehaltene Frequenz lässt sich nicht belegen, dass eine Leistung gefehlt hat.

Warum zu seltenes Reinigen teurer wird

An der Frequenz zu sparen, verschiebt Kosten nur nach hinten. Ein Bodenbelag, der zu selten gereinigt wird, verliert seine Schutzschicht schneller – die Grundreinigung mit Neubeschichtung wird häufiger fällig, im Extremfall die Sanierung des Belags. Verschmutzte Sanitärbereiche und Sozialräume schlagen unmittelbar auf die Zufriedenheit der Belegschaft durch. Und in der Produktion wird aus jedem übersehenen Ölfleck ein meldepflichtiger Unfall, sobald jemand darauf ausrutscht.

Praxistipp: Frequenzen nach dem ersten Vertragsjahr überprüfen. Wo dauerhaft nichts zu tun war, kann heruntergefahren werden – wo regelmäßig nachgearbeitet wurde, gehört die Frequenz hoch. Das ist deutlich sinnvoller, als pauschal am Preis zu drehen.

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